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Allgemeine Geschäftsbedienungen zur Nutzung des Dienstes Alarm SMS (Stand August 2008)
1) Vertragsgegenstand RTA Telefunkalarm mit Sitz in D-94036 Passau, Reinhard-Raffalt-Straße 30, in Folge „RTA“ genannt, betreibt ein Informations- und Benachrichtigungssystem über die Website www.alarmsms.eu zur Alarmierung und Benachrichtigung von Einsatzkräften per SMS (Short Message Service) und Sprachanrufe in das Festnetz. Diese AGB regeln die allgemeinen vertragsrechtlichen Beziehungen zwischen „RTA“ und dem Nutzer von Alarm SMS. Durch eine Anmeldung des Nutzers unter Verwendung des Anmeldeformulars und der Freischaltung und Übermittlung eines Accounts (Kundennummer und Passwort) durch „RTA“ kommt ein Vertrag über die Nutzung des Service von Alarm SMS zustande. Die Übertragung der SMS selbst erfolgt jeweils ausschließlich durch die einzelnen Telekommunikationsunternehmer (Mobilfunkbetreiber). Diese sind außerhalb des Einflussbereiches von „RTA“ und nicht Vertragsgegenstand. Mit der Übergabe der SMS zur Weiterleitung, z.B. an den jeweiligen Telekommunikationsunternehmer (Mobilfunkanbieter), an die jeweilige Telefonnummer hat „RTA“ seine Leistungsverpflichtung vollständig erfüllt. 2) Grundlagen AGB Abweichungen dieser AGB sind nur wirksam, wenn „RTA“ diese schriftlich bestätigt. Es ist „RTA“ vorbehalten, diese AGB sowie Entgeltbestimmungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Da die Nutzung von Alarm SMS einen Internetzugang voraussetzt, erfolgt die Bekanntmachung im Internet auf www.rta-alarmsms.de. Werden wesentlichen Vertragsinhalte geändert, ist der Nutzer berechtigt, innerhalb von vier Wochen ab Veröffentlichung den Vertrag mit Wirksam werden der Änderung zu kündigen. Ausgenommen „RTA“ verzichtet dem Nutzer gegenüber auf die Änderung. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden zur Gänze ausgeschlossen. Der Nutzer erklärt, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedienungen gelesen und verstanden hat. 3) Veröffentlichte Inhalte RTA übernimmt für die übermittelten Textnachrichten keine Haftung. Die Übermittlung und Textgestaltung wird ausschließlich vom Kunden durchgeführt. Ebenso die Anlage und Verwaltung der Alarmteilnehmer. Der Kunde versichert, keine Rechte Dritter zu verletzen, keine pornografischen Inhalte zu veröffentlichen und nicht gegen geltendes Recht der EU-Länder zu verstoßen. 4) Preise, Entgelte und Verrechnung Alle zwischen „RTA“ und dem Nutzer vereinbarten Gebühren und Entgelte für Alarm SMS verstehen sich exklusive der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Übersteigt der Inhalt der zum Versand aufgegebenen SMS die Höchstzahl der pro SMS zur Verfügung stehenden Zeichen, wird der Inhalt auf mehrere einzelne SMS aufgeteilt, die gesondert zur Verrechnung gelangen. Monatliche Entgelte sind mit dem Tag, an dem die Leistung betriebsfähig bereitgestellt wurde, für den Rest des Monats oder der Rechnungsperiode anteilig zu bezahlen. Die Abrechnung erfolgt monatlich. Der Rechnungsbetrag muss spätestens sieben Werktage nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Beanstandungen von Rechnungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber „RTA“ erhoben werden. Erfolgt innerhalb 3 Wochen, nach erfolgter Aufforderung, keine Zahlung an das angeführte Konto, ist „RTA“ berechtigt, den Account mit sofortiger Wirkung zu deaktivieren. Für den Fall, dass die Anzahl der versendeten SMS in erheblicher Anzahl überschritten wird, ist „RTA“ berechtigt einen angemessene Vorauszahlung zu verlangen. 5) Haftung Der Nutzer nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass kurze und mittelfristige Störungen, insbesondere im Zusammenhang mit Wartung oder ähnlichen Arbeiten, nicht ausgeschlossen sind. Für technische und sonstige Störungen, die sich dem Einfluss von „RTA“ entziehen (insbesondere Störungen des jeweiligen nationalen und internationalen Mobilfunknetzes) sowie für die eingepflegten Daten kann keine Haftung übernommen werden. Insbesondere übernimmt „RTA“ keine Haftung für den Fall das SMS und Sprachanrufe nicht erfolgten, teilweise erfolgten und/oder verspätet zugestellt wurden. Ebenso für alle daraus für den Nutzer entstandenen Nachteile jeglicher Art (Haftungsausschluss). „RTA“ haftet nicht für Mängelschäden, Mängelfolgeschäden oder sonstige Substanz- oder Vermögensschäden bei leichter Fahrlässigkeit. Nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf den Auftragswert bzw. ist maximal mit Euro 1.000,00 gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten begrenzt. 6) Datenweitergabe an Dritte Der Nutzer ist für die Geheimhaltung der Zugangsdaten gegenüber Dritten verantwortlich. „RTA“ übernimmt keinerlei Haftung im Falle der Geheimhaltungsmissachtung und allfälligen daraus resultierenden Nachteilen jeglicher Art (Haftungsausschluss). 7) Kündigung Ein unbefristetes Vertragsverhältnis ist - soweit nichts anderes vereinbart ist - für beide Vertragsparteien zum Schluss eines jeden Monats unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich kündbar. „RTA“ ist berechtigt das Vertragsverhältnis fristlos aufzulösen, wenn - der Teilnehmer mit Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis trotz Mahnung mit Androhung einer Sperre und unter Setzung einer Nachrrist von mindestens einer Woche im Verzug ist oder - der Nutzer vorsätzlich oder wiederholt sonstige wesentliche vertragliche Pflichten gemäß der AGB verletzt, oder - ein vorher vereinbartes Kreditlimit überschritten wurde - vom Nutzer ein außergerichtlicher Ausgleichsversuch beantragt oder hinsichtlich des Nutzers ein Insolvenzverfahren bevorsteht, beantragt oder bewilligt worden ist 8) Mindestvertragsdauer „RTA“ ist berechtigt, in ihren Entgeltbestimmungen eine Mindestvertragsdauer vorzusehen. Die Mindestvertragsdauer beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Leistung betriebsfähig bereitgestellt worden ist, frühestens jedoch mit Abschluss einer die Mindestvertragsdauer vorsehenden Vereinbarung. Die Länge des Zeitraumes der Mindestvertragsdauer ist in den Entgeltbestimmungen enthalten. 9) Sonstige Bestimmungen Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt der Vertrag samt aller übrigen Bestimmungen gültig. Die beanstandete Klausel ist durch ein solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahe kommt. Gerichtsstand ist Passau (Deutschland).
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